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Häufige Fragen

Daten vom Papier Meldeblatt in die Hotelsoftware übertragen

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Welche Einschränkungen gibt es?

Prinzipiell haben Sie mit Papier-Meldeblättern die gleichen Möglichkeiten wie mit der elektronischen Gästemeldung. In den meisten Gemeinden bzw. Städten sind Sie jedoch verpflichtet die von den Gästen unterschriebenen Meldeblätter aufzubewahren und evtl. an die Gemeinde bzw. Stadt weiterzuleiten.

Unterschiede Gäste-Erhebungsblatt vs. Meldeblatt? 

Das Gäste-Erhebungsblatt ist zwar mit den Gastdaten vorausgefüllt, hat jedoch noch keine fortlaufende Meldescheinnummer. Diese erhalten Sie erst wenn Sie das entsprechende Meldeblatt in der Hotelsoftware als angereist markieren. In den meisten Gemeinden bzw. Städten ist eine lückenlose und fortlaufende Nummerierung verpflichtend. Bei Bedarf können Sie unter Einstellungen auch eigene Nummernkreise definieren.

Muss ich die Daten vom Gäste-Erhebungsblatt in die Hotelsoftware übertragen?

Das hängt von einigen Faktoren ab, aber in den meisten Fällen lautet die Antwort ja. Nur wenn Sie die Angaben im Hotelsoftware-Meldeblatt ergänzen können wir auch entsprechende Berichte über die Gästeherkunft oder Gastekategorien erstellen.