Elektronische B2B-Rechnungen Deutschland ab 1.1.2025
In der Hotellerie-Softwarebranche herrscht aktuell Unsicherheit bezüglich der vermutlich bald anstehenden Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen. Dieser Artikel klärt Nutzer über den aktuellen Stand und die möglichen Auswirkungen dieser Änderungen auf.
Das für die Regelung relevante Gesetz ist (Stand: 17.11.2023) noch nicht verabschiedet, was bedeutet, dass die genauen rechtlichen und technischen Anforderungen derzeit unbekannt sind. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit unter den Nutzern.
Es ist geplant, die Hotelsoftware an die kommenden Änderungen anzupassen, sobald diese konkretisiert sind. Die Entwicklungen werden aufmerksam verfolgt, um zeitnah auf die neuen Anforderungen reagieren zu können.
Derzeit existieren eine Vielzahl unterschiedliche Standards für elektronische Rechnungen. Das im Fokus stehende Wachstumschancengesetz enthält keine spezifischen Formatvorgaben für diese Rechnungen.
Der Bundesrat hat eine Verschiebung der Umsetzung auf den 1. Januar 2027 empfohlen. Im Wachstumschancengesetz sind Übergangsfristen bis Ende 2026 vorgesehen, und für Betriebe mit einem Jahresumsatz von maximal 800.000 € sogar bis Ende 2027.
Aus den Erfahrungen mit der KassenSichV wird erwartet, dass es eine Weile dauern wird, bis das Finanzministerium konkrete Durchführungsverordnungen herausgibt, die auch technische Details klären.