No Show vs. Storno
Ein No-Show tritt auf, wenn ein Gast ein Zimmer in Ihrem Hotel verbindlich bucht, dieses jedoch nicht storniert und am vorgesehenen Anreisetag nicht erscheint.
Ein No-Show hat steuerliche Implikationen. In Deutschland (Stand: 28.1.2019) wird ein No-Show anders behandelt als eine Stornierung. Bei Stornogebühren handelt es sich oft um einen umsatzsteuerfreien Schadenersatz. Bei einem No-Show ist jedoch mindestens die erste Übernachtung (möglicherweise auch mehr) umsatzsteuerpflichtig. Dies liegt daran, dass das Zimmer für den Gast reserviert und somit ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Ob das Zimmer anderweitig verkauft wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. In Österreich gibt es unterschiedliche Interpretationen zu diesem Thema. Die allermeisten Steuerberater vertreten aber die Meinung, dass ein No-Show wie eine Stornierung als umsatzsteuerfreier Schadenersatz behandelt werden sollte. Jedoch besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass, wenn der Gast den Gesamtbetrag als Stornogebühr zahlt, Umsatzsteuer anfällt. Weitere Details und Erklärungen dazu finden Sie hier.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich bei steuerlichen Fragen an einen Fachmann oder eine Fachfrau wenden, um die genauen Bestimmungen und Gesetze Ihres Landes zu klären.